Ablauf & Kosten

Erstgespräch und Kennenlernen 
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail für einen ersten Termin. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob eine Psychotherapie indiziert ist.

Probatorik
Die ersten zwei bis fünf Sitzungen (Probatorik) dienen der Diagnostik. Orientiert an Ihren Anliegen entwickeln wir gemeinsam Therapieziele und einen Behandlungsplan. Im Anschluss an die Probatorik wird dann ggf. ein Therapieantrag für Kurzzeit- oder Langzeittherapie gestellt.

Onlinetherapie
Eine wertvolle Ergänzung klassischer Ansätze ist die Onlinetherapie. Onlinetherapie gewinnt in der Psychotherapie zunehmend an Bedeutung. Sie bietet flexible, ortsunabhängige Unterstützung und erzielt laut Forschung vergleichbare Erfolge wie traditionelle Therapie.

Kosten
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben.

Folgende Abrechnungsarten sind möglich:

Private Krankenversicherung / Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über die konkreten Erstattungsmöglichkeiten.

Selbstzahler/innen

Eine Therapie kann auch unabhängig von der Krankenkasse als Selbstzahler/in in Anspruch genommen werden. In diesem Fall sind keine Antrags- oder Genehmigungsverfahren erforderlich. Die Behandlung kann zeitnah beginnen, und Ihre Krankenkasse erhält keine Information über die Aufnahme der Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen (GOP).

Gesetzliche Krankenkassen

Für gesetzlich Versicherte ist eine Kostenübernahme in der Regel nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei Bedarf im Beantragungsprozess. Die Kinder- und Jugendpsychotherapie kann über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich.